Historische Grenzverläufe
Geschichte der Grenzbeschreibungen
Der älteste Zugang zu den Flurnamen erfolgte über die Grenzbeschreibungen. Im vorliegenden Landbuch sind sowohl der Herrschaftsbereich als auch die Gemeindegrenzen der einzelnen Ortschaften durch Grenzbeschreibungen festgelegt. Hierzu verwendete man neben der Angabe von Fluß- und Bachläufen auch sog. Landmarken. Darunter versteht man allgemein bekannte topographische Punkte, wie herausragende Bäume (z.B. Rauhe Fichte, Eibenstock), markante Erhebungen im Gelände (Buchspitze) oder bekannte Wegverläufe (Hoher Weg). Allseits bekannte Weiher, wie der Bruckleinsteich (Brücklesteich) zwischen Burkersreuth und dem Weiler „Katz“ oder der sog. Fohrenteich (Schauensteiner Teich) wurden ebenfalls in die Grenzbeschreibungen eingebunden. Um Fehlinterpretationen und Streitigkeiten (sog. Irrungen) vorzubeugen, wurden die Gebietsgrenzen durch regelmäßige Grenzbegehungen oder Grenzumritte bestätigt. Daran nahmen neben Herrschaftsvertretern auch Zeugen und Anlieger teil. An strittigen Stellen wurden Grenzzeichen errichtet bzw. erneuert. Die Zeugen beschwörten nach Abschluss der Begehung die Korrektheit des Grenzverlaufs, der darauf Rechtskraft erlangte.1 Die Grenzumritte und Grenzumgänge waren schon bei den Germanen üblich und waren auch Teil eines Fruchtbarkeitskultes, wurden im Rahmen der Christianisierung umgeformt2 und bestehen bis in die heutige Zeit fort. Der Schwur der Zeugen hatte natürlich auch einen religiösen Hintergrund. So wird beim Umritt bzgl. der Ersten Würzburger Markbeschreibung im Jahre 779 von einer feierlichen Handlung mit großem öffentlichen Interesse gesprochen3. Seit Beginn des Mittelalters sind Umgänge oder Umritte als Zeichen der Inbesitznahme eines Landstückes belegt. Häufig wurde dieser Akt auch bei Antritt der Herrschaft durchgeführt. Die regelmäßige, meist jährliche Wiederholung der Umgänge entwickelten sich mancherorts zu Festen mit religiösem Hintergrund.4
Die Anzahl der Zeugen wurde schon in den „germanischen Volksrechten“5 auf 3, 6, 7 oder 12 festgelegt. Speziell in Franken besteht die Tradition der Grenzziehung und -bewahrung seit dem späten Mittelalter in Form der sog. Siebener und Feldgeschworenen bis zum heutigen Tag fort. So werden auch heute noch für jede Gemarkung meist sieben Männer gewählt und vereidigt. Voraussetzung für dieses lebenslange Amt ist die Ortskundigkeit und ein einwandfreier Leumund. Bevor die exakten Methoden des modernen Vermessungswesens eine Sicherung der Grenzpunkte mit Koordinatengenauigkeit ermöglichten, verwendeten die Feldgeschworenen nur ihnen bekannte Zeichen oder Markierungselemente (sog. Siebenerzeichen)6. In Bayern ist das Weiterleben des Siebenerwesens durch das Bayerische Abmarkungsgesetz gesichert.
Grenzverlauf zwischen markgräflichem, von-Guttenbergischem und Bambergischem Gebiet im Spätmittelalter:
Grenzbeschreibung des Gerichtsbetirks Helmbrechts:
Betzirg wie weitt das halsgericht
zum Helmbrechts umbfangenn [et cetera]Das fecht an im Lanngenn Furtt unter Edladorff inn der Selbitz, die Selbitz herauff an dj
Zimmermuhll, von der mull die Selbitz geperg inn denn pach der vonn der Rauhenn Vichten
inn die Selbitz fellt, denselbigen pach geperg, wider an die Rauhen Fichtenn, von der Rauhenn
Fichten den weg hinter hin bis an die <pach hinauf>8 Bambergischen, doselben hinab in dj Zegaß,
vom Zegaßpach hinauf der altung nach, herauf im Seuffala pis ins Rain prundlain,9 vonn
prundlein inn Schurpff am Hohenweg, vom Schurpff den weg hinumb zu der Langen Puchen … usw.
© Daten:Bayerische Vermessungsverwaltung
Grenzverlauf von Dreschersreuth über die Rauhe Fichten und das Brander Bächlein zur Zegast